Verwandtenunterstützung
Die Verwandtenunterstützungspflicht hat manchmal ungeahnte und ungewollte Folgen.Nicht nur, dass die Behörden sehr rasch bei einer finanziellen Notlage ihrer Einwohner - sehr oft zu Unrecht - die Verwandten in die Pflicht nehmen wollen, sondern es können Zuwendungen und Schenkungen (bspw. beim Verkauf der Liegenschaft der Eltern an die Kinder) bei ungenügender Planung auch unliebsame Folgen für allenfalls nötige Ergänzungsleistungen der AHV/IV oder beim Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Rechtzeitige Beratung kann diese Risiken minimieren.