Über uns
Auf der Website der Vereinigung „Schweizerischer Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Familienrecht“ finden Sie Ihren spezialisierten Rechtsanwalt/in für Fragen und Probleme rund um Ehe, Kinder, Trennung, Scheidung, Ehevermögen und Ehegüterrecht, Eheverträgen, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat.Das Familienrecht, namentlich das Ehe- und Scheidungsrecht, ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch die Rechtssprechung der Gerichte geprägt und mit anderen Rechtsgebieten (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privatrecht, Migrationsrecht, etc.) verknüpft. Erfahrung und Know-How sind daher für eine umfassende, effiziente und erfolgreiche Beratung und Vertretung unerlässlich – sei dies in der ehevertraglichen Planung, in Verhandlungen über einverständliche Lösungen oder in der konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche (und derjenigen von Kindern) vor Behörden und Gerichten.
Die Fachanwältin und der Fachanwalt SAV Familienrecht sind vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) anerkannte und spezialisierte Anwältinnen und Anwälte im gesamten Bereich des Familienrechts. Den Zusatztitel „Fachanwalt“ darf nur erwerben und verwenden, wer sich über mehrjährige Berufserfahrung ausgewiesen, eine praxisnahe Zusatzausbildung durch SAV und Universitäten absolviert und in einer Prüfung das Spezialwissen im Familienrecht unter Beweis gestellt hat. Hinzu kommt die Verpflichtung zur obligatorischen Weiterbildung.
Die Fachanwältin und der Fachanwalt bieten Ihnen daher in der ganzen Schweiz Gewähr für Erfahrung, Kompetenz, Effizienz und optimalen Interessenschutz.