Internationales Privatrecht und Migrationsrecht
Bei rund der Hälfte aller Ehen in der Schweiz ist einer oder sind beide Ehegatten ausländischer Nationalität. Dies kann schon bei der Aufnahme des Ehelebens Probleme bereiten (Einreise- und Aufenthaltsbewilligung, Familiennachzug, etc.), und vor allem bei kürzeren Ehen im Falle einer Trennung oder Scheidung ungeahnte Konsequenzen haben.Das Wissen um die gesetzlichen Regelungen für EU- und andere Bürger und Erfahrung mit den Migrationsbehörden kann allenfalls schlimme Folgen verhindern.
Die Auflösung bi- oder multinationaler Familien richtet sich oft nicht oder nicht nur nach schweizerischem Recht. Kenntnisse über die internationale Zuständigkeit, das Vorgehen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland und das allenfalls anwendbare ausländische Recht helfen oft, kostspielige Leerläufe zu verhindern oder eine günstigere Regelung zu erwirken. So können beispielsweise bei schweizerischem Wohnsitz eines oder beider Ehegatten (oder einer anderen Verknüpfung mit der Schweiz) auch unfaire ausländische Urteile und Entscheidungen in vielen Bereichen nachträglich vor einem Schweizerischen Richter korrigiert oder ergänzt werden.
Die Auflösung bi- oder multinationaler Familien richtet sich oft nicht oder nicht nur nach schweizerischem Recht. Kenntnisse über die internationale Zuständigkeit, das Vorgehen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland und das allenfalls anwendbare ausländische Recht helfen oft, kostspielige Leerläufe zu verhindern oder eine günstigere Regelung zu erwirken. So können beispielsweise bei schweizerischem Wohnsitz eines oder beider Ehegatten (oder einer anderen Verknüpfung mit der Schweiz) auch unfaire ausländische Urteile und Entscheidungen in vielen Bereichen nachträglich vor einem Schweizerischen Richter korrigiert oder ergänzt werden.