Konkubinat

Das Konkubinat ist (in der Schweiz) nicht gesetzlich geregelt. Um so wichtiger ist es allenfalls, bereits vor oder während der Lebensgemeinschaft nicht nur die Belange der Kinder sondern auch Ansprüche unter den Partnern und die Auflösung (mietrechtliche Probleme, Anteil an Vermögensgewinn des anderen, Ausgleichung unterschiedlicher Lasten, erbrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen, etc.) zu klären. 

Ein Konkubinatsvertrag kann viele der andernfalls existentiellen Unsicherheiten - namentlich für den Fall einer Trennung oder eines Todes - beseitigen.