Ehe– und Scheidungsrecht

Im Ehe- und Scheidungsrecht (und im Recht der eingetragenen Partnerschaft) werden Sie vorab über ihre Rechte und Pflichten während bestehender Ehe beraten. Sie können schon vor der Heirat oder bei Gelegenheit optimale Regelungen für den Todes- oder einen anderen Auflösungsfall (ehe- und erbvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, bspw. für die optimale Begünstigung des Ehegatten oder eine Unternehmensnachfolge) planen und Sie erhalten auch bei migrationsrechtlichen Problemen (multinationale Ehen und Familien) Hilfe. 

Namentlich werden Sie aber auch dann beraten und vertreten, wenn die Ehe scheitert, d.h. im Trennungs-, Massnahme- und Scheidungsverfahren, bei allen Fragen über die Zuweisung der ehelichen Wohnung, die Obhut und elterliche Sorge über die Kinder, die Unterhaltsansprüche, die Pensionskassenguthaben und die allfällige Aufteilung des ehelichen Vermögens. 

Unerlässlich ist (fach)anwaltliche Hilfe oft auch bei der Durchsetzung bereits vereinbarter oder gerichtlich zugesprochener Ansprüche.